Volksinitiative nach Artikel 59 der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird aufgefordert, sich im Interesse der Tourismusentwicklung sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes gegen das geplante Steinkohlekraftwerk Lubmin auszusprechen.
Er beauftragt die Landesregierung, alle geeigneten Möglichkeiten zu nutzen, um den geplanten Bau des Steinkohlekraftwerks Lubmin zu stoppen.
Er führt eine Anhörung zu Möglichkeiten der verbindlichen Verankerung des Klimaschutzes im Landesrecht sowie in der Landes- und Regionalplanung durch.
Begründung:
Der Bau des Steinkohlekraftwerks Lubmin wirkt den bisher im Land erreichten Klimaschutzmaßnahmen entgegen. Er missachtet die Verantwortung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Klimaschutz und gefährdet die Tourismusentwicklung in der Region.
Angesichts des Klimawandels ist es erforderlich, Investitionen in
Maßnahmen zur Energieeinsparung und in die Errichtung von
emissionsarmen Kraftwerken zu lenken. Emissionsarm sind die Nutzung
erneuerbarer Energien, wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie
sowie als Übergangslösung der Betrieb von Gaskraftwerken.
Schon heute kann der Strombedarf in Mecklenburg-Vorpommern zu einem
Drittel aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dieser Anteil muss aus
Klimaschutzgründen in den kommenden Jahren deutlich gesteigert werden.
Das geplante Steinkohlekraftwerk hat eine elektrische Leistung von 1.600 MW und würde damit zu den größten Kraftwerken Deutschlands gehören. Aufgrund dieser Größe besteht kaum eine Möglichkeit, einen relevanten Teil der Abwärme sinnvoll zu nutzen.
Kohlekraftwerke führen zu besonders hohen Emissionen. Das Kraftwerk verursacht:
- eine massive Erhöhung der CO2-Emissionen in Mecklenburg-Vorpommern
- eine Belastung des Greifswalder Boddens, u.a. durch die Einleitung von Kühlwasser
- eine Belastung von Menschen, Natur und Umwelt durch die Schadstoff-Emissionen
Damit stellt das Kraftwerk auch ein Risiko für die Entwicklung des Tourismus in der Region dar, insbesondere auf den Inseln Usedom und Rügen sowie im Seebad Lubmin.
Es widerspricht dem Ziel des Landes, Gesundheitsland Nr. 1 zu werden.

